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Schweiz zieht klare Grenze bei Tesla FSD Supervised: Level-2-Systeme erfordern volle Fahreraufmerksamkeit

Quelle: Notanfsdtracker • Veröffentlicht am 14. Juni 2026 um 17:46 Original-Quelle
Schweiz zieht klare Grenze bei Tesla FSD Supervised: Level-2-Systeme erfordern volle Fahreraufmerksamkeit

Zusammenfassung

Das Schweizer Bundesamt für Strassen (ASTRA) stellt klar: Teslas FSD Supervised wird als Level 2+ eingestuft – der Fahrer bleibt stets verantwortlich. Eine Entlastung ist erst ab Level 3 möglich.

Das Schweizer Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat auf Anfragen zu Teslas „Full Self-Driving (FSD) Supervised“-System geantwortet und damit die fortschrittliche, aber klar definierte Position der Schweiz zum automatisierten Fahren dargelegt. Die Stellungnahme unterstreicht das langjährige Engagement der Schweiz für Innovation bei gleichzeitig strengen rechtlichen Standards für die Fahrerverantwortung.

Die Schweiz – politisch und gesellschaftlich – sowie das ASTRA wollen die Potenziale der Automatisierung (Verkehrssicherheit, Effizienz, Verfügbarkeit und Umweltverträglichkeit) so schnell wie möglich nutzen. Seit über zehn Jahren betreibt das Land zahlreiche innovative Pilotanwendungen der SAE-Stufen 4 und 5 in realen 1:1-Tests und hat ein hochmodernes Straßenverkehrsrecht geschaffen, das auf dem Prinzip der Innovationsförderung basiert.

Gemäß Artikel 31 des Straßenverkehrsgesetzes (SVG) muss der Fahrer sein Fahrzeug jederzeit so beherrschen, dass er seine Sorgfaltspflichten erfüllen kann. Dieser zentrale Grundsatz wird strikt angewandt:

[IMPORTANT] > Erst mit rechtlich genehmigten Level-3-Systemen wird dieser Grundsatz gelockert. Unter bestimmten Bedingungen muss der Fahrer dann nicht mehr ständig und vollständig aufmerksam sein. Die Verantwortung kann vom Fahrer oder Fahrzeughalter auf den Hersteller übergehen.

Das ASTRA sieht dies als „fairen Deal“, damit Kunden genau verstehen, welche Rechte und Pflichten sie je nach genutztem Automatisierungssystem haben. Dies wird als absolute Voraussetzung für den mittel- und langfristigen Erfolg der Mobilitätsautomatisierung angesehen.

Teslas „Full Self-Driving (FSD) Supervised“ wird vom ASTRA als Level 2+-System eingestuft. Nach den in der Schweiz geltenden Vorschriften betont das Schreiben, dass Level-2-Systeme in vielen Produkten verbaut, auf dem Markt erhältlich und hunderttausendfach im Einsatz sind. Sie können zusätzliche Sicherheit bieten, sofern die Fahrer klar informiert werden, dass sie jederzeit voll verantwortlich bleiben und ihre volle und ungeteilte Konzentration aufrechterhalten müssen. Andernfalls könnten Fahrer fälschlicherweise annehmen, das System sei fahrerlos, was zu gefährlichen Situationen führen kann.

Diese Positionierung steht im Einklang mit ähnlichen Klarstellungen aus anderen europäischen Ländern. Tschechien und Rumänien haben ebenfalls betont, dass die vorläufige RDW-Zulassung national gültig ist und keine europaweite Anerkennung von Level-3-Fähigkeiten bedeutet.

Tabelle: Level-2+ vs. Level-3 in der Schweiz

KriteriumLevel 2+ (FSD Supervised)Level 3 (z. B. Mercedes Drive Pilot)
VerantwortungFahrerHersteller (unter Bedingungen)
Augen auf der StraßeJaNein (unter Bedingungen)
Hände am LenkradJa (gesetzlich)Nein (wenn aktiv)
EU-weite Zulassungnational (RDW)Typgenehmigung auf UNECE-Ebene
Verfügbarkeit in der SchweizJa, als FahrerassistenzNein (noch nicht zugelassen)

Auswirkungen für Tesla-Fahrer in der Schweiz

Tesla-Fahrer in der Schweiz müssen sich bewusst sein, dass FSD Supervised trotz seines Namens kein autonomes Fahren der Stufe 3 oder höher ist. Die Verantwortung liegt weiterhin beim Fahrer. Wer das System nutzt, muss jederzeit eingreifbereit sein und die Umgebung überwachen. Dies gilt auch für Funktionen wie automatische Spurwechsel oder Abbiegemanöver.

Das ASTRA ermutigt zur Innovation, besteht aber auf klaren Regeln. Dies könnte als Signal an Tesla verstanden werden, dass für eine Hochstufung auf Level 3 in Europa umfangreiche Nachweise und Zulassungen erforderlich sind. Belgien hat ebenfalls eine Level-2+-Einstufung vorgenommen und damit den Weg für eine schrittweise Einführung geebnet.

Häufige Fragen

Was bedeutet Level 2+ genau?

Level 2+ ist eine informelle Bezeichnung für fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme, die mehrere Funktionen wie Lenk- und Geschwindigkeitsregelung gleichzeitig übernehmen können. Der Fahrer muss jedoch jederzeit das System überwachen und bei Bedarf eingreifen. Rechtlich entspricht es Level 2.

Warum stuft die Schweiz FSD Supervised nicht als Level 3 ein?

Die Schweiz folgt den SAE-Definitionen und nationalen Gesetzen. Level 3 erfordert eine offizielle Typgenehmigung, bei der der Hersteller die Haftung übernimmt. Tesla hat eine solche Genehmigung für FSD Supervised in der Schweiz nicht beantragt, da das System aktuell nur als Assistenzsystem konzipiert ist.

Welche Konsequenzen drohen bei Missachtung der Fahrerpflichten?

Wenn ein Fahrer die Hände vom Lenkrad nimmt oder die Aufmerksamkeit vernachlässigt, kann dies als Ordnungswidrigkeit oder Gefährdung des Straßenverkehrs gewertet werden. Im Falle eines Unfalls haftet der Fahrer vollständig, ähnlich wie bei herkömmlichen Assistenzsystemen.

Wann wird Level 3 in der Schweiz verfügbar sein?

Bisher ist kein Level-3-System in der Schweiz zugelassen. Das ASTRA steht jedoch Innovationen offen gegenüber und hat Pilotprojekte auf höheren Stufen unterstützt. Sobald Hersteller wie Tesla eine entsprechende Zulassung nach UNECE-Regelung beantragen, könnte Level 3 in Zukunft möglich sein.

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