Das Schweizer Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat auf Anfragen zu Teslas „Full Self-Driving (FSD) Supervised“-System geantwortet und damit die fortschrittliche, aber klar definierte Position der Schweiz zum automatisierten Fahren dargelegt. Die Stellungnahme unterstreicht das langjährige Engagement der Schweiz für Innovation bei gleichzeitig strengen rechtlichen Standards für die Fahrerverantwortung.
Die Schweiz – politisch und gesellschaftlich – sowie das ASTRA wollen die Potenziale der Automatisierung (Verkehrssicherheit, Effizienz, Verfügbarkeit und Umweltverträglichkeit) so schnell wie möglich nutzen. Seit über zehn Jahren betreibt das Land zahlreiche innovative Pilotanwendungen der SAE-Stufen 4 und 5 in realen 1:1-Tests und hat ein hochmodernes Straßenverkehrsrecht geschaffen, das auf dem Prinzip der Innovationsförderung basiert.
Gemäß Artikel 31 des Straßenverkehrsgesetzes (SVG) muss der Fahrer sein Fahrzeug jederzeit so beherrschen, dass er seine Sorgfaltspflichten erfüllen kann. Dieser zentrale Grundsatz wird strikt angewandt:
Das ASTRA sieht dies als „fairen Deal“, damit Kunden genau verstehen, welche Rechte und Pflichten sie je nach genutztem Automatisierungssystem haben. Dies wird als absolute Voraussetzung für den mittel- und langfristigen Erfolg der Mobilitätsautomatisierung angesehen.
Teslas „Full Self-Driving (FSD) Supervised“ wird vom ASTRA als Level 2+-System eingestuft. Nach den in der Schweiz geltenden Vorschriften betont das Schreiben, dass Level-2-Systeme in vielen Produkten verbaut, auf dem Markt erhältlich und hunderttausendfach im Einsatz sind. Sie können zusätzliche Sicherheit bieten, sofern die Fahrer klar informiert werden, dass sie jederzeit voll verantwortlich bleiben und ihre volle und ungeteilte Konzentration aufrechterhalten müssen. Andernfalls könnten Fahrer fälschlicherweise annehmen, das System sei fahrerlos, was zu gefährlichen Situationen führen kann.
Diese Positionierung steht im Einklang mit ähnlichen Klarstellungen aus anderen europäischen Ländern. Tschechien und Rumänien haben ebenfalls betont, dass die vorläufige RDW-Zulassung national gültig ist und keine europaweite Anerkennung von Level-3-Fähigkeiten bedeutet.
Tabelle: Level-2+ vs. Level-3 in der Schweiz
Auswirkungen für Tesla-Fahrer in der Schweiz
Tesla-Fahrer in der Schweiz müssen sich bewusst sein, dass FSD Supervised trotz seines Namens kein autonomes Fahren der Stufe 3 oder höher ist. Die Verantwortung liegt weiterhin beim Fahrer. Wer das System nutzt, muss jederzeit eingreifbereit sein und die Umgebung überwachen. Dies gilt auch für Funktionen wie automatische Spurwechsel oder Abbiegemanöver.Das ASTRA ermutigt zur Innovation, besteht aber auf klaren Regeln. Dies könnte als Signal an Tesla verstanden werden, dass für eine Hochstufung auf Level 3 in Europa umfangreiche Nachweise und Zulassungen erforderlich sind. Belgien hat ebenfalls eine Level-2+-Einstufung vorgenommen und damit den Weg für eine schrittweise Einführung geebnet.