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Tesla FSD EU-Tracker

Zulassungsstatus von Tesla Full Self-Driving (Supervised) in Europa auf dem Weg zur qualifizierten Mehrheit.

Staaten

5 / 27

Bevölkerung

8.9 %

EU Status

AUSSTEHEND

Weg zur EU-weiten Zulassung

Stimmen der Mitgliedstaaten 5 (Potenziell 12) · benötigt 15
0 benötigt 15 27
Repräsentierte EU-Bevölkerung 8.9 % (Potenziell 72.3 %) · benötigt 65 %
0 % benötigt 65,0 % 100 %

Zulassung erfordert beide Schwellen: mindestens 15 Staaten UND 65 % der Bevölkerung.
Heller Balken = Ist-Stand · Blasser Balken = Projektion (inkl. Ländern in Prüfung).

Wo FSD bereits erlaubt ist

Interaktive EU-Karte · Über ein Land fahren für Details

Land Bevölkerung Status Details
Deutschland 83.4 Mio. In Prüfung Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) prüft die niederländische RDW-Typgenehmigung auf Übernahme.
Frankreich 68.3 Mio. In Prüfung Das französische Verkehrsministerium und Zulassungsbehörden prüfen die Einführung.
Italien 59.0 Mio. In Prüfung Italienische Verkehrsbehörden prüfen eine Genehmigung auf nationaler Ebene aktiv.
Spanien 48.6 Mio. In Prüfung Testfahrten laufen; DGT und Industrie prüfen die Integration autonomer Assistenzsysteme.
Polen 36.6 Mio. Ausstehend Keine Zulassung. Bislang keine offiziellen Prüfverfahren bekannt.
Rumänien 19.1 Mio. Ausstehend -
Niederlande 17.9 Mio. Genehmigt
Seit 10. April 2026
Die Zulassungsbehörde RDW erteilte die erste provisorische europäische Typgenehmigung.
Belgien 11.7 Mio. Genehmigt
Seit 10. Juni 2026
Belgische Behörden erkennen die Typgenehmigung an. FSD Supervised ist offiziell erlaubt.
Tschechien 10.9 Mio. Ausstehend -
Schweden 10.6 Mio. In Prüfung Schwedische Verkehrsbehörde (Transportstyrelsen) prüft die Zulassungsbedingungen.
Portugal 10.6 Mio. Ausstehend -
Griechenland 10.4 Mio. In Prüfung Griechische Behörden prüfen ein beschleunigtes Verfahren zur Einführung.
Ungarn 9.6 Mio. Ausstehend -
Österreich 9.2 Mio. Ausstehend Keine Zulassung. Das Klimaschutzministerium (BMK) wartet auf eine einheitliche EU-Regelung.
Bulgarien 6.5 Mio. Ausstehend -
Dänemark 6.0 Mio. Genehmigt
Seit 9. Juni 2026
Zulassung offiziell erteilt. Dänemark ist das vierte europäische Land mit FSD Supervised.
Finnland 5.6 Mio. Ausstehend -
Slowakei 5.4 Mio. Ausstehend -
Irland 5.4 Mio. In Prüfung Irische Straßenverkehrsbehörde prüft Eignung für Linksverkehr; erste Tests geplant.
Kroatien 3.9 Mio. Ausstehend -
Litauen 2.9 Mio. Genehmigt
Seit 20. Mai 2026
Litauen erkennt die Genehmigung an und lässt FSD Supervised auf den Straßen offiziell zu.
Slowenien 2.1 Mio. Ausstehend -
Lettland 1.9 Mio. Ausstehend -
Estland 1.4 Mio. Genehmigt
Seit 29. Mai 2026
Estnische Behörde genehmigt das System offiziell zur Nutzung auf öffentlichen Straßen.
Zypern 0.9 Mio. Ausstehend -
Luxemburg 0.7 Mio. Ausstehend -
Malta 0.5 Mio. Ausstehend -

Häufige Fragen

Ist FSD (Supervised) in Deutschland erlaubt?

Nein, aktuell noch nicht. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) prüft derzeit die von den Niederlanden (RDW) erteilte europäische Typgenehmigung. Eine offizielle Zulassung oder Anerkennung in Deutschland steht noch aus.

Bedeutet die Genehmigung echtes autonomes Fahren?

Nein. Genehmigt ist FSD „Supervised“, ein System der SAE-Stufe 2 (Fahrerassistenzsystem). Der Fahrer bleibt zu jeder Zeit rechtlich verantwortlich, muss den Verkehr überwachen und muss jederzeit bereit sein, die Kontrolle über das Fahrzeug zu übernehmen.

Wie wird eine EU-weite Zulassung für FSD entschieden?

Eine EU-weite Zulassung erfordert eine qualifizierte (doppelte) Mehrheit im zuständigen EU-Ausschuss. Dafür müssen mindestens 15 der 27 Mitgliedstaaten zustimmen, die zusammen mindestens 65 % der EU-Gesamtbevölkerung repräsentieren.

Welche Rolle spielen Großbritannien (England), Norwegen und die Schweiz im Tracker?

Obwohl sie geografisch auf der Karte dargestellt werden (gekennzeichnet als 'Kein EU-Mitglied'), sind sie nicht Teil des EU-Zulassungsverfahrens zur qualifizierten Mehrheit. Da Großbritannien (durch den Brexit), Norwegen und die Schweiz keine EU-Mitgliedstaaten sind, haben sie im EU-Ausschuss kein Stimmrecht und fließen nicht in die 65%-Bevölkerungsschwelle ein. In diesen Ländern gelten eigene, nationale Zulassungsverfahren.

Was ist die niederländische RDW-Typgenehmigung?

Die RDW (Rijksdienst voor het Wegverkeer) ist die niederländische Zulassungsbehörde und fungiert als primärer Ansprechpartner für Tesla-Typgenehmigungen in der EU. Die dort erteilte Genehmigung dient als Basis, auf die sich andere EU-Staaten per nationaler Anerkennung stützen können, bevor ein EU-weites Gesetz verabschiedet wird.

Methodik & Quellen

Datenbasis für den Tracker sind die offizielle Tesla FSD-Verfügbarkeitsseite, offizielle Bekanntmachungen nationaler Behörden, die UNECE DCAS-Richtlinien (Reg. 171) sowie Eurostat-Bevölkerungsdaten (Stand 2024/2026).

Historische Meilensteine & Quellen