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Slowenien wartet auf EU-Entscheidung zu Tesla FSD Supervised: Niederländische Zulassung wird nicht automatisch anerkannt

Quelle: Notanfsdtracker • Veröffentlicht am 14. Juni 2026 um 17:46 Original-Quelle
Slowenien wartet auf EU-Entscheidung zu Tesla FSD Supervised: Niederländische Zulassung wird nicht automatisch anerkannt

Zusammenfassung

Die slowenische Verkehrssicherheitsagentur (AVP) hat klargestellt, dass die niederländische RDW-Zulassung für Teslas FSD Supervised nicht automatisch in Slowenien gilt. Man warte auf eine EU-weite Harmonisierung.

Die slowenische Verkehrssicherheitsagentur (Agencija za varnost prometa, AVP) hat offiziell zu Teslas FSD (Supervised) Stellung bezogen. In einer detaillierten Antwort bestätigt die Fahrzeugabteilung der Behörde, dass sie die Diskussionen auf Ebene der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Union aktiv verfolgt.

Laut AVP hat die niederländische Typgenehmigungsbehörde RDW dem FSD (Supervised)-System eine Genehmigung mit befristeter oder eingeschränkter Gültigkeit erteilt. Die Behörde betont, dass RDW selbst darauf hinweist, dass es sich nicht um ein selbstfahrendes oder autonomes Fahrzeug handelt, sondern um ein fortschrittliches Fahrerassistenzsystem, bei dem der Fahrer stets die Verantwortung trägt und die Kontrolle behalten muss.

Dies deckt sich mit früheren Mitteilungen der AVP und unterstreicht, dass die niederländische Entscheidung nicht automatisch auf Slowenien oder andere EU-Staaten übergreift.

[NOTE] > Die slowenische Antwort hebt hervor, dass fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme und neue Fahrzeugtechnologien unter die Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen fallen. Das Verfahren nach Artikel 39 ist für neue Technologien oder neuartige Konzepte vorgesehen, die noch nicht vollständig von bestehenden technischen Vorschriften abgedeckt werden. Ziel ist es, klare, vergleichbare und verkehrssicherheitsgerechte Bedingungen zu schaffen, die in der gesamten Europäischen Union einheitlich oder harmonisiert gelten.

Die AVP erklärt, dass bis zum Abschluss der relevanten europäischen Verfahren und/oder der Festlegung harmonisierter Bedingungen kein endgültiges Ergebnis vorweggenommen werden könne. Die Agentur wird die Entwicklungen auf EU- und Mitgliedstaatenebene weiterhin beobachten und im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften handeln, wobei das grundlegende Prinzip gilt, dass die Einführung neuer Technologien im Straßenverkehr ein hohes Sicherheitsniveau für alle Verkehrsteilnehmer gewährleisten muss.

Diese Position ähnelt jener anderer europäischer Länder: Die Schweiz zieht eine klare Grenze bei Level-2-Systemen, Tschechien erkennt die RDW-Zulassung nur als vorläufig und national gültig an und Rumänien erkennt die Zulassung ebenfalls nicht an.

Tabellarische Gegenüberstellung: USA vs. Europa bei FSD

AspektUSAEuropa
RegulierungsbehördeNHTSA (bundesstaatlich & einzelstaatlich)UNECE & nationale Behörden (z. B. RDW, KBA)
ZulassungsverfahrenHersteller-Selbstzertifizierung, teilweise AusnahmenTypgenehmigung nach EU-Verordnung 2018/858, Artikel 39 für neue Technologien
Aktueller Status von FSD SupervisedIn Beta-Phase auf öffentlichen Straßen, breite NutzungNur in wenigen Ländern mit Einschränkungen genehmigt (Niederlande, Belgien, Estland)
Automatische AnerkennungNein, jeder Bundesstaat kann abweichenNein, nationale Genehmigung erforderlich, gegenseitige Anerkennung nur nach EU-Harmonisierung
FahrerüberwachungKamerabasierte Überwachung (Innenkamera)Strengere Anforderungen an Lenkradkontakt und Aufmerksamkeit

Häufige Fragen

Warum gilt die niederländische Zulassung nicht automatisch in Slowenien?

Die EU-Typgenehmigung folgt dem Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, jedoch nur für vollständig harmonisierte Technologien. Da FSD Supervised eine neuartige Technologie ist, die noch nicht abschließend EU-weit geregelt ist, kann jeder Mitgliedstaat eigene Sicherheitsprüfungen verlangen. Slowenien hat sich daher entschieden, den Abschluss des europäischen Verfahrens abzuwarten.

Handelt es sich bei FSD Supervised um autonomes Fahren?

Nein, die RDW und auch die slowenische Behörde stellen klar, dass es sich um ein Level-2-Fahrerassistenzsystem handelt. Der Fahrer muss jederzeit die Hände am Lenkrad haben und die Verkehrssituation überwachen. Die Bezeichnung „Full Self-Driving“ ist irreführend, da das System nicht fahrerlos fahren kann.

Welche Rolle spielt die UNECE bei der Zulassung?

Die UNECE-Regelungen (z. B. UN R79 für Lenksysteme, UN R157 für automatisierte Spurhalteassistenten) bilden die technische Grundlage für die EU-Genehmigung. Da FSD Supervised Funktionen wie automatischen Spurwechsel und Ampelassistenz umfasst, sind umfangreiche Prüfungen nach diesen Regelwerken erforderlich, die derzeit auf EU-Ebene koordiniert werden.

Wann ist mit einer EU-weiten Zulassung von FSD zu rechnen?

Es gibt keinen festen Zeitplan. Die Diskussionen auf EU-Ebene laufen, aber mehrere Länder wie Slowenien, Tschechien und Rumänien haben Vorbehalte angemeldet. Eine Harmonisierung könnte Monate oder länger dauern. Tesla müsste zudem nachweisen, dass das System den hohen Sicherheitsstandards der EU entspricht.

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